Rückblick: Gemeinsame Veranstaltung mit der LBD Beratungsgesellschaft mbH
Veröffentlicht: 14. Sep 2023Der „Erfahrungsaustausch Metering Digital“ fand 52 Interessierte aus verschiedenen Marktrollen über die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ins Stromnetz gemäß § 14a EnWG.
Dirk Müggenburg (Geschäftsleitung der LBD) und Sebastian Heß (Geschäftsführung aktiver EMT) gaben einen Überblick über die Neuerungen aus den Festlegungsentwürfen der BNetzA und zeigten die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Gesamtkontext der Digitalisierung des Verteilnetzes und des Smart Meter Rollouts auf.
Im Fokus der Diskussionen standen die prozessualen und organisatorischen Anforderungen für die Umsetzung der netzorientierten Steuerung auf Basis der Netzzustandsermittlung in der Verteilnetzebene. Die Teilnehmenden beschäftigt dabei vor allem der von der BNetzA angestrebte ambitionierte Umsetzungszeitplan ab Januar 2024.
Positiv bewertet wurde die allgemeine Stoßrichtung der Beschlüsse hinsichtlich des Monitorings der Netzebenen sechs und sieben sowie die neu geschaffene Möglichkeit der variablen Netzentgelte für Betreiber von Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Befürwortet wird auch der Konsens, dass im zweiten Entwurf die Leistungsgrenze unter Berücksichtigung der Ladeinfrastruktur von 3,7 kW auf 4,2 kW gehoben wurde und der Netzanschlusspunkt weitestgehend nicht mehr in Frage gestellt wird. Über ein hinter dem Netzanschlusspunkt einrichtbares Energie Management System (EMS) könnten auch einzelne Anlagen (aus-)geregelt werden. Mit Spannung wird eine zwischen Vertrieb und Netz Konsens findende Rückmeldung der BNetzA im 3. Quartal 2023 zum 2. Konsultationsverfahren erwartet. Herr Kopp, Geschäftsführer der aktiver EMT GmbH, der stellvertretend für Dr. Simon Dierig teilnahm, zeigte die aktuell noch zu bewältigenden regulatorischen Herausforderungen auf.
Insbesondere sei es dringend und wichtig, dass die divergierenden Termine zwischen dem §14a EnWG selbst (01.01.2024) und dem durch das GNDEW novellierten MsbG (01.01.2025) sowie auch der Marktkommunikation mit dem Universalbestellprozess (BNetzA) und ferner die TR-03109-5 (BSI) verabschiedet und harmonisiert werden.