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BDEW-Empfehlung zum Umsetzungsformat: Veröffentlichungspflichten nach §14a EnWG

BDEW-Empfehlung: Am 27.11.2023 erließen die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur die Festlegungen zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG (Aktenzeichen BK6-22-300 und BK8-22/010-A).

Netzbetreiber haben Steuerungshandlungen zu veröffentlichen. Bereits sehr unmittelbar traten diese Festlegungen am 01.01.2024 in Kraft. Insofern mussten wesentliche Inhalte der Festlegung zum 01.01.2024 umgesetzt werden, während Veröffentlichungen der Netzbetreiber nach Ziffer 8.4. der Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 erstmalig ab dem 01.03.2025 zu erfolgen haben, mit dem Ziel, erforderliche Steuerungsmaßnahmen über eine gemeinsame Internetplattform (VNBdigital) transparenter zu machen. Die Anwendungshilfe in der Version 1.0 vom 07.08.2024 kann bei BDEW hier heruntergeladen werden: zur Webseite.

Die BDEW-Empfehlung für eine einheitliche Ausgestaltung in bundeseinheitlichem Format wird der Bundesnetzagentur am 1.10.2024 nach öffentlicher Konsultation vorgelegt.