Anschlussnetzbetreiber: Wie die nach MsbG entstehenden Kosten regulatorisch zu behandeln sind
Der Verteilnetzbetreiber (VNB) kann die anteiligen Messstellenbetriebs-Kosten für intelligente Messsysteme sogar ab dem 01.01.2024 als „dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten“ rückwirkend anerkannt bekommen.
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